Tücken der digitalen Vignette – worauf zu achten ist Bei Umzug Kennzeichenwechsel melden: "Wechselt der Zulassungsbesitzer seinen Wohnort in einen anderen politischen Bezirk, ist die damit verbundene Änderung des Kennzeichens der ASFINAG zu melden", sagt die Juristin. Der "Aufwandsersatz" für die Umschreibung der bestehenden digitalen Vignette auf das neue Kennzeichen beläuft sich auf 18 Euro. Die Umregistrierung der Vignette kann beim ÖAMTC-Stützpunkt durchgeführt werden. Bei Autowechsel Kennzeichen behalten: "Steigt man auf ein anderes Auto um, sollte man sein Kennzeichen nach Möglichkeit behalten. Anderenfalls wird eine neue Vignette fällig", so Zelenka. Bei Abmeldung des Fahrzeugs kann das Kennzeichen maximal sechs Monate von der Zulassungsstelle freigehalten werden. |
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Die Preise für die Vignette 2019 im Überblick: * Jahresvignette: 89,20 Euro für Pkw bzw. 35,50 Euro für Motorräder * Zwei-Monats-Vignette: 26,80 für Pkw bzw. 13,40 Euro für Motorräder * Zehn-Tages-Vignette: 9,20 Euro für Pkw bzw. 5,30 Euro für Motorräder. Kauft man die digitale Vignette beim Mobilitätsclub, hat man einen großen Vorteil: Die Vignette ist direkt nach dem Kauf gültig. Die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist (wie beim Online-Kauf) für den Beginn der Gültigkeit entfällt. |
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Grund zur Panik gibt es nicht, wenn man angehalten und kontrolliert wird. "Als Autofahrer sollte man sich bewusst sein, dass die Exekutive verpflichtet ist, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Das dient der Sicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, ist also mitunter lebenswichtig", so die ÖAMTC-Expertin. Um sich bei der Kontrolle richtig zu verhalten, kann man folgende Tipps beherzigen:
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Texte: © 2018 ÖAMTC
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