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Vignette 2019 ab sofort an allen Stützpunkten erhältlich

Auto Verbraucher Verkehrsinfo ÖAMTC

Tücken der digitalen Vignette – worauf zu achten ist
Ab sofort ist die Vignette für 2019 an allen ÖAMTC-Stützpunkten und Grenzstationen erhältlich – sowohl digital als auch zum Kleben. Am 1. Dezember beginnt das neue Vignettenjahr und damit auch die zweite Saison für die digitale Vignette. Die Zwischenbilanz des Mobilitätsclubs zeigt: Neben vielen Erleichterungen für Lenker gibt es auch einige Stolpersteine. Wo häufig noch Fehler geschehen und Strafen bzw. Kosten drohen, weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Korrekte Kennzeichen-Eingabe: "Kauft man die digitale Vignette online, muss man genauestens darauf achten, das Kennzeichen korrekt einzutragen", sagt die Expertin. Vor Abschluss des Kaufs sollte man nochmals kontrollieren, ob sich keine Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen haben. "Denn geschieht bei der Eingabe unmerklich ein Fehler, ist man ohne Vignette unterwegs", warnt Zelenka. "Das fällt meist erst auf, wenn man eine Ersatzmautforderung erhält. Damit werden dann 120 Euro fällig."

Bei Umzug Kennzeichenwechsel melden: "Wechselt der Zulassungsbesitzer seinen Wohnort in einen anderen politischen Bezirk, ist die damit verbundene Änderung des Kennzeichens der ASFINAG zu melden", sagt die Juristin. Der "Aufwandsersatz" für die Umschreibung der bestehenden digitalen Vignette auf das neue Kennzeichen beläuft sich auf 18 Euro. Die Umregistrierung der Vignette kann beim ÖAMTC-Stützpunkt durchgeführt werden.

Bei Autowechsel Kennzeichen behalten: "Steigt man auf ein anderes Auto um, sollte man sein Kennzeichen nach Möglichkeit behalten. Anderenfalls wird eine neue Vignette fällig", so Zelenka. Bei Abmeldung des Fahrzeugs kann das Kennzeichen maximal sechs Monate von der Zulassungsstelle freigehalten werden.

Jahrestarif für Vignette 2019 liegt bei 89,20 Euro für Pkw
Der Preis für die Vignette 2019 steigt heuer gemäß Verbraucherpreisindex um 2,2 Prozent: Ein Jahres-Pickerl kostet für Autofahrer 89,20 Euro. Die Gültigkeit beträgt wie immer 14 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2018 und endend mit 31. Jänner 2020. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

abc markets News 3/2018 Vignette 2019 ab sofort erhältlich © ASFINAG

 

Die Preise für die Vignette 2019 im Überblick: * Jahresvignette: 89,20 Euro für Pkw bzw. 35,50 Euro für Motorräder * Zwei-Monats-Vignette: 26,80 für Pkw bzw. 13,40 Euro für Motorräder * Zehn-Tages-Vignette: 9,20 Euro für Pkw bzw. 5,30 Euro für Motorräder.

Kauft man die digitale Vignette beim Mobilitätsclub, hat man einen großen Vorteil: Die Vignette ist direkt nach dem Kauf gültig. Die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist (wie beim Online-Kauf) für den Beginn der Gültigkeit entfällt.

Alle Informationen rund um die Vignette 2019 gibt es auch online: www.oeamtc.at/vignette. Wo der nächste ÖAMTC-Standort ist, findet man unter www.oeamtc.at/standorte.

abc markets News 3/2018 Vignette 2019 ab sofort erhältlich
abc markets News 3/2018 Das Magazin für den cleveren Einkauf

Verkehrskontrolle ist kein Grund zur Panik

Überwachung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer


"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte" ist eine Aufforderung, die fast jeder österreichische Autofahrer schon einmal gehört hat – allen modernen Möglichkeiten zur Verkehrsüberwachung zum Trotz. Für viele Lenker ist eine Anhaltung eine große Herausforderung – selbst dann, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen haben. ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger kennt die Gründe: "Für die Polizei ist eine Verkehrskontrolle Routine. Für den einzelnen Autofahrer ist sie hingegen eine Ausnahmesituation, denn auch wer täglich fährt, wird in der Regel eher selten angehalten."

Grund zur Panik gibt es nicht, wenn man angehalten und kontrolliert wird. "Als Autofahrer sollte man sich bewusst sein, dass die Exekutive verpflichtet ist, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen. Das dient der Sicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, ist also mitunter lebenswichtig", so die ÖAMTC-Expertin. Um sich bei der Kontrolle richtig zu verhalten, kann man folgende Tipps beherzigen:

  • Sicher anhalten. Fordert die Polizei via "Kelle" oder einer Leuchtanzeige zum Anhalten auf, verringert man die Geschwindigkeit, ohne eine Vollbremsung hinzulegen und fährt mit Blick in den Rückspiegel und Betätigung des Blinkers rechts ran. Läuft Musik, ist es ratsam diese auszuschalten oder zumindest leise zu drehen. Bei Dunkelheit kann man auch die Innenbeleuchtung einschalten, weil das suggeriert, dass man nichts zu verbergen hat.
  • Ruhig und sachlich bleiben. Polizisten wissen in der Regel, dass angehaltene Autofahrer nervös sind. Wer aber zu emotional reagiert, beispielsweise weil er es eilig hat, erreicht damit meist das Gegenteil und die Kontrolle dauert noch länger. Aussteigen sollte man übrigens nur, wenn man dazu aufgefordert wird.
  • Nach Aufforderung Papiere vorweisen. Nicht hektisch und nervös, aber dennoch möglichst zügig nach Führerschein und Zulassungsschein suchen. Man hat genügend Zeit, die geforderten Dokumente zu präsentieren. Auch sollte man genau wissen, wo sich Verbandszeug, Warnweste und Pannendreieck befinden, um sie auf Verlangen rasch zeigen können.
  • Nicht zu viel reden, Emotionen im Griff haben. Die Polizisten erklären, wieso sie die Anhaltung vorgenommen haben. Wer von sich aus lange Erklärungen gibt oder aggressiv und laut reagiert, gibt eventuell Hinweise auf Dinge, die gar nicht Grund für die Kontrolle waren. Ganz verzichten sollte man auf Ablenkungsversuche, Beschimpfungen und plumpe Ausreden – jeder Polizist ist gut geschult und kennt die meisten Täuschungsversuche. Generell verschlimmern Verbalattacken das Gesprächsklima. Das gilt auch für Beifahrer, die sich am besten ganz aus dem Ablauf der Kontrolle heraushalten.
  • Ermessensspielraum. Die Exekutive hat – in Abhängigkeit von der Schwere des Deliktes – durchaus einen gewissen Spielraum. "Kulanz" wird eher gewährt, wenn echte Einsicht zu erkennen ist. Kooperationsbereitschaft, Höflichkeit, Sachlichkeit, Respekt – all das kann helfen, die Strafe gering zu halten oder gar mit einer Ermahnung davonzukommen.

Texte: © 2018 ÖAMTC

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